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   BVerwG, 29.12.2009 - 8 B 46.09   

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https://dejure.org/2009,23352
BVerwG, 29.12.2009 - 8 B 46.09 (https://dejure.org/2009,23352)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2009 - 8 B 46.09 (https://dejure.org/2009,23352)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - 8 B 46.09 (https://dejure.org/2009,23352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung der berufsrechtlichen Grundlagen für die Psychotherapeutentätigkeit heilkundlich tätiger Diplompsychologen im Delegationsverfahren; Möglichkeit der gleichzeitigen Ausübung als "psychologischer Psychotherapeut" und der Tätigkeit als "heilkundlich tätiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung der berufsrechtlichen Grundlagen für die Psychotherapeutentätigkeit heilkundlich tätiger Diplompsychologen im Delegationsverfahren; Möglichkeit der gleichzeitigen Ausübung als "psychologischer Psychotherapeut" und der Tätigkeit als "heilkundlich tätiger ...

  • rechtsportal.de

    Aufrechterhaltung der berufsrechtlichen Grundlagen für die Psychotherapeutentätigkeit heilkundlich tätiger Diplompsychologen im Delegationsverfahren; Möglichkeit der gleichzeitigen Ausübung als "psychologischer Psychotherapeut" und der Tätigkeit als "heilkundlich tätiger ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2009 - 8 B 46.09
    Ist dies aber der Fall, so ist vom irrevisiblen Landesrecht auszugehen, das einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen ist (vgl. hierzu Urteil des 7. Senats vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 19.67 - BVerwGE 32, 249 = Buchholz 401.84 Nr. 8; Urteil des 7. Senats vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 60).

    Dasselbe gilt auch, wenn das Landesrecht Begriffe verwendet, die auch das Bundesrecht kennt, mag sich ihr Inhalt mit dem Bundesrecht decken oder davon abweichen, oder wenn es sich um übereinstimmendes Landesrecht handelt (vgl. Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 20.67 - a.a.O. S. 254 f.) Das Oberverwaltungsgericht hat erkennbar Bestimmungen des bundesrechtlichen Psychotherapeutengesetzes in dem vorgenannten Sinne zur Interpretation des Landesrechts herangezogen, was aber nicht die Revisibilität begründen kann.

  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 44.01

    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als; Übergangsregelung für die

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2009 - 8 B 46.09
    Die Beschwerde hat nicht dargelegt, mit welchem das angefochtene Urteil unmittelbar tragenden abstrakten Rechtssatz zu eben einem solchen Rechtssatz in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 3 C 44.01 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 21) das Oberverwaltungsgericht abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 19.67

    Bindung des Revisionsgerichts an die vom unteren Gericht ausgesprochene Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2009 - 8 B 46.09
    Ist dies aber der Fall, so ist vom irrevisiblen Landesrecht auszugehen, das einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen ist (vgl. hierzu Urteil des 7. Senats vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 19.67 - BVerwGE 32, 249 = Buchholz 401.84 Nr. 8; Urteil des 7. Senats vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 60).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 4 B 21.15

    Überleitung von landesrechtlichen Vorschriften und Plänen nach Inkrafttreten des

    Soweit die Beschwerde auf das Urteil des Senats vom 17. Dezember 1998 - 4 C 16.97 - (BVerwGE 108, 190 ) hinweist und meint, das Revisionsgericht habe § 7 Nr. 9 BauO BE 58 als landesrechtliche Vorschrift daraufhin zu überprüfen, ob deren Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht bundesrechtliche Vorschriften entgegenstehen, verkennt sie, dass Landesrecht auch dann, wenn es Begriffe verwendet, die auch das Bundesrecht kennt, mag sich ihr Inhalt mit dem Bundesrecht decken oder davon abweichen, nicht zum revisiblen Bundesrecht wird (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2009 - 8 B 46.09 - juris Rn. 2 und vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 BN 17.16

    Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern bei der Aufstellung eines Regionalplans;

    Die Anforderungen an die Hinweispflicht nach § 5 Abs. 4 LplG BW ergeben sich jedoch wiederum aus dem irrevisiblen Landesrecht, auch soweit es um die Auslegung und Anwendung des § 58 VwGO geht (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1969 - 7 C 19.67 - BVerwGE 32, 249 und vom 27. Juni 1969 - 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 ; Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 8 B 46.09 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 4 B 42.15

    Befürchtung eines bauplanungsrechtlichen Trading-down-Effekts durch die

    Dasselbe gilt, wenn das Landesrecht Begriffe verwendet, die auch das Bundesrecht kennt, mag sich ihr Inhalt mit dem Bundesrecht decken oder davon abweichen, oder wenn es sich um übereinstimmendes Landesrecht handelt (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1955 - 2 C 177.54 - BVerwGE 2, 22 , vom 5. November 1965 - 7 C 119.64 - BVerwGE 22, 299 , vom 27. Juni 1969 - 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 und vom 15. April 1988 - 7 C 125.86 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 2 S. 5; Beschlüsse vom 29. Dezember 2009 - 8 B 46.09 - juris Rn. 2 und vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 7).
  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 477/15

    Deichverband; Derogation; Hochwasser; Hochwassergebiet; Mitgliedschaft;

    Dies trifft nicht zu, wenn Bundesrecht - wie hier - allein aufgrund eines landesrechtlichen Verweises zur Anwendung gelangt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.2009 - 8 B 46/09 -, juris, Rn. 2; Beschl. v. 01.09.1992 - 11 B 24/92 -, juris, Rn. 3; konkret zu § 80 WVG: BVerwG, Beschl. v. 07.06.2002 - 9 B 30/02 -, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 07.02.2014 - 8 B 39.13

    Klärungsbedürftigkeit der Beendigung der Zwangsvollstreckung durch die Eintragung

    Dasselbe gilt, wenn das Landesrecht Begriffe verwendet, die das Bundesrecht kennt, mag sich ihr Inhalt mit dem Bundesrecht decken oder davon abweichen, oder wenn es sich um übereinstimmendes Landesrecht handelt (Beschluss vom 29. Dezember 2009 - BVerwG 8 B 46.09 - juris).
  • BVerwG, 07.02.2014 - 8 B 42.13

    Klärungsbedürftigkeit der Beendigung der Zwangsvollstreckung durch die Eintragung

    Dasselbe gilt, wenn das Landesrecht Begriffe verwendet, die das Bundesrecht kennt, mag sich ihr Inhalt mit dem Bundesrecht decken oder davon abweichen, oder wenn es sich um übereinstimmendes Landesrecht handelt (Beschluss vom 29. Dezember 2009 - BVerwG 8 B 46.09 - juris).
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